Satzung des Anglervereins Jena-Süd e.V.
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen Anglerverein Jena-Süd e.V. (AVJS e.V.).
Der Sitz des Vereins lautet:
Anglerverein Jena-Süd e.V.
Jena
Er ist ein eingetragener Verein im Sinne des § 21 des BGB.
Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein tritt die Rechtsnachfolge des Deutschen Anglerverbandes der DDR, Ortsgruppe Jena-Süd, an.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein ist ein Zusammenschluss von Anglern, der sich zum Ziel gesetzt hat, das waidgerechte Angeln zu verbreiten und zu verbessern.
Seine Ziele will er erreichen durch:
Hege und Pflege des Fischbestandes unter Berücksichtigung des Artenschutzprogrammes und den Aspekten des Naturschutzes, gemäß gesetzlicher Bestimmungen,
Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf das Biotop „Gewässer“,
Beratung und Fortbildung der Mitglieder in anglerischen, naturschutz- und tierschutzbezogenen Fragen.
Der Verein arbeitet mit Dachverbänden, Vereinigungen und Vereinen mit gleichen Zielen zusammen.
Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig.
Zuwendungen erfolgen nur im gesetzlichen Rahmen durch Vorstandsbeschluss.
§ 3 Aufnahmen von Mitgliedern
Mitglied kann werden, wer das 12. Lebensjahr vollendet hat und unbescholten ist.
Jugendliche unter 21 gehören der Jugendgruppe an.
Fördernde Mitglieder erhalten keine Angeldokumente.
Aufnahme erfolgt per Antrag und Beschluss durch die Vorstandschaft.
Langjährige, verdiente Mitglieder können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
Austritt – jederzeit schriftlich möglich, Beiträge des laufenden Jahres bleiben fällig.
Ausschluss – bei grobem Fehlverhalten oder Beitragsverzug durch Vorstandsbeschluss mit rechtlichem Gehör. Anrufung der Mitgliederversammlung möglich.
Alle Rechte erlöschen bei Ende der Mitgliedschaft. Vereinseigentum ist zurückzugeben.
§ 5 Disziplinarstrafen
Alternativen zum Ausschluss:
Entziehung von Vereinsrechten oder Angelerlaubnis
Geldbußen bis 250,00 €
Verweise oder Verwarnungen mit/ohne Auflagen
Rechtsmittel: Anrufung der Mitgliederversammlung.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Rechte:
Teilnahme an Vereinsversammlungen und -veranstaltungen
Nutzung von Vereinsgewässern und -einrichtungen durch aktive Mitglieder
Pflichten:
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Vereinsregeln
Ausweis bei Kontrollen
Mitgliedsbeiträge pünktlich entrichten
Sportfischerprüfung ablegen
Bei Beitragsrückstand ruhen die Mitgliederrechte.
§ 7 Organe des Vereins
1. Die Vorstandschaft
Vorsitzender, 1. und 2. Stellvertreter, Kassierer, Gewässerwart, Sportwart
Vertretung nach § 26 BGB durch Vorsitzenden und Stellvertreter
Amtsdauer: 3 Jahre
2. Die Mitgliederversammlung (Hauptversammlung)
Mindestens einmal jährlich
Einladung mit Frist von 1 Monat
Wichtige Tagesordnungspunkte wie Berichte, Wahlen, Beitragsfestlegung, Satzungsänderung
Protokollführung ist verpflichtend. Anträge sind 2 Wochen vorab einzureichen.
§ 8 Kassenprüfer
Wahl durch Hauptversammlung auf gleiche Amtszeit wie Vorstand.
Keine Doppelfunktion im Verein möglich.
Prüfung der Bücher, ggf. durch Steuerbüro gleichwertig möglich.
§ 9 Auflösung des Vereins
Erfordert 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Vereinsvermögen fällt an:
Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V., sofern gemeinnützig
Andernfalls: Freistaat Thüringen zur gemeinnützigen Verwendung
Aktuelle Fassung gültig ab Hauptversammlung vom 14.06.2016.
Dr. Zemke
Vorsitzender