Gebührenordnung für den Anglerverein Jena-Süd e.V. (in Umbenennung zu Angeln in Jena e.V.)

Mitglied im Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.

Stand: Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.04.2024

Gültigkeit: 2026

In den angegebenen Beiträgen sind die Abgaben an den Angler-Union Jena e.V. und den DAFV e.V. enthalten, die durchgereicht werden. Nur eine "Ruhende Mitgliedschaft" (JBR) ist von diesen Abgaben ausgenommen.

Die Kartenausgabe erfolgt zu den Mitgliederversammlungen bei Vorlage des gültigen Fischereischeins und Abgabe der Fangkarten für das vergangene Jahr.

Mitgliedsbeiträge

Gruppierung

Name

Betrag

Kürzel

Aktiv

Jahresbeitrag Aktivmitglied

99,00 €

AM

Jahresbeitrag Schüler als Aktivmitglied

49,00 €

JAM

Vollzahler

Jahresbeitrag Vollzahler

135,00 €

JVZ

Jahresbeitrag Schüler

73,00 €

JJU

Neuaufnahmen

Neuaufnahmen

105,00 €

NEU

Neuaufnahmen Jugendlicher bis 18 Jahre

20,00 €

NEUJ

Weitere Mitgliedschaften

Ruhende Mitgliedschaft (Basis)

20,00 €

JBR

Passive Mitgliedschaft (DAFV, VANT Marke)

85,00 €

JBP

Arbeitsstunden

Beschreibung

Betrag pro Stunde

Kürzel Beispiel

Nicht geleistete Arbeitsstunden für Union

20,00 €

4AS

Nicht geleistete Arbeitsstunden Jugendliche für Union

6,25 €

4ASJ

Bestätigung der geleisteten Stunden durch Bevollmächtigte der AUJ auf der Stundenkarte notwendig.

Austauschkarten Bundesländer

Nur erhältlich in Kombination mit AM/JAM oder JVZ/JJU oder JBP.

Gewässerfonds

Betrag

Kürzel

Berlin

15,00 €

GFB

Niedersachsen

10,00 €

GFNS

Sachsen

10,00 €

GFS

Mecklenburg-Vorpommern

10,00 €

GFMV

Thüringen e.V.

100,00 €

GFT

Weitere Austauschkarten (z.B. Gewässerverbund Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin, Oberpfalz, Hamburg) müssen vom Mitglied selbst direkt beim LAVT bestellt werden (info@lavt.de).

Vereinsgewässer

Ab 2024 im Jahresbeitrag (für Aktivmitglieder und Vollzahler) enthalten.

Für diese Gewässer gilt eine separate Fangkarte unseres Vereins.

Zusendung

Beschreibung

Betrag

Kürzel

Zusendung

3,00 €

POST

Nur möglich, wenn gültiger Fischereischein, aktuelle Kontaktdaten und Fangkarte des letzten Jahres der Schatzmeister:in vorliegen.

Zahlungsinformationen

Auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.03.2023 ist der Jahresbeitrag bis zum 30.04. des laufenden Jahres zu zahlen. Spätere Zahlungen sind in Absprache möglich, dabei kann es aber zu längeren Bearbeitungszeiten, vor allem bei den Austauschkarten für andere Bundesländer, kommen. Alle säumigen Mitglieder werden nach dem 10.04. angemahnt.

Überweisung an:

Verwendungszweck: Vorname Name Beitragskürzel
Beispiel: Max Mustermann NEU+AM+GFS
Betrag: 214,00 € (Neuaufnahme [105 €] + Jahresbeitrag Aktivmitglied [99 €] + Gewässerfonds Sachsen [10 €])