Ein Mann steht am Flussufer und hält einen langen Fisch in der Hand, im Hintergrund Angelruten und Wasser.

Veröffentlich am 17. Oktober 2020

Neues Thüringer Fischereigesetz: Aalschonzeit!

Angelpraxis

Seit dem 25.9.2020 ist die Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) in Kraft. Es gibt Einiges an Änderungen und Anpassungen.

In Teil 1 beschäftigen wir uns mit dem Thema:

Aalschonzeit

Der Aal hatte bisher in Thüringen keine Schonzeit. Doch mit Inkrafttreten der ThürFischAVO ändert sich das.
Der Aal ist in Thüringen ab dem 1. November 2020 geschont. Damit endet die Aalsaison dieses Jahr Ende Oktober. Die Schonzeit läuft bis zum 28. Februar.

Dies ist in der aktuellen Gewässerordnung des Angler-Union Jena e. V. noch nicht vermerkt und wird sicher zeitnah angepasst. Auch ohne Anpassung der Gewässerordnung ist die Anpassung der Schonzeit verbindlich.

Die komplette Fassung der ThürFischAVO gibts hier:

ThürFischAVO

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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